Hinweis § 52 UrhG

VG WORT, KMK und HRK haben sich darauf geeinigt, dass urheberrechtlich geschützte Schriftwerke im Rahmen der Schrankenregelung des § 52a UrhG für Unterricht/Forschung auch nach dem 31. Dezember 2016 für einen Übergangszeitraum genutzt werden können.  Mehr Informationen finden Sie unter https://www.fu-berlin.de/52a-urhg Haben Sie online urheberrechtlich geschützte Schriftwerke zugänglich gemacht? Bitte beachten Sie, dass keine der … Hinweis § 52 UrhG weiterlesen